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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5 sicherheitsregeln board elektronik



oollii
06.10.2014, 21:00
neben der neuen agb fände ich es sinnvoll einen beitrag über die 5 sicherheitsregeln und die einhaltung derer zu verfassen. ich weiss aber nicht ob es dem user dann schon so viel verantwortung abnimmt daß das forum haftbar gemacht werden kann, denn es gibt immer user die denken "achja, jetzt kann ich ja die 5 sicherheitsregeln, also wird mir nie mehr etwas passieren wenn ich an elektrischen anlagen arbeite."

dieses szenario muss einfach jedem bewusst sein. man stirbt wenn man sich seiner sache zu sicher ist und nicht vorher genauestens alle vorkehrungen trifft um unfälle zu vermeiden.

ein fall von zu viel selbstsicherheit an einer 10kv-anlage
https://www.youtube.com/watch?v=J6p2kCiJZXI

sicherheitsschuhe, helm und ohrschutz, toll. aber: keine explosionsschürze, keinen gesichtsschutz, keine schienbeinschoner aus leder, keine feuerfesten überzieher für die schuhe. dazu: spannungsfreiheit nicht allseitig und allpolig gemessen. dabei hätte punkt 3 alleine schon sein leben retten können.

positivbeispiel dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=xFnq1AzHfrQ


also: wie bindet man die 5 sicherheitsregeln so ein, daß sie auch auf jeden fall beachtung finden?

SNT
07.10.2014, 15:55
Hallo oolli,

Audiogeräte müssen nach der DIN EN 60065 (2011) aufgebaut sein. Möglicherweise gibt bereits es irgendwelche Änderungen. Vielleicht finden wir ja jemanden beim TÜV, der uns die Aktualität der DIN EN 60065 (2011) bestätigen kann.

Da wird dann einiges vorgeschrieben um gefährliche Körperströme, Brand, Verbrennungen bzw. andere Gefahren zu vermeiden. Wen es interessiert, der googelt am besten doch mal nach. Normal kostet die Norm um die 150€. Manchmal kann man die aber auch im Internet als freien pdf download finden. :cool:

Ich würde hier im Forum keine Regeln aufstellen, da das Meiste eben ganz klar für unsere Juristen in den Normen festgelegt wird. Wenns jemanden erwischt, fragt der Richter sicherlich immer nach, ob das Gerät nach Norm aufgebaut wurde. Und dann wird nach Norm geprüft und nicht nach DIY-HiFi-Forum Regeln.

Es bleibt also demjenigen eigentlich nichts anderes übrig, als das Gerät nach Norm zu prüfen wenn man selbstgebaute Elektrogeräte seinem Kumpel schenkt (= in Verkerhr bringt)

detegg
07.10.2014, 17:03
Huhu,

im Nachbarforum behandeln wir z.B. die "Unsachgemäße Nutzung von PC-Netzteilen (http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&forum_id=71&thread=7610&postID=1#1)" seit langem ablehnend.

Es hat sich gezeigt, das vornehmlich junge CarFi-Nutzer ohne jegliche elektrische Ahnung die PC-NTs auch gerne @home für die Versorgung von 12V/DC CarFi-Technik nutzen wollen.

Grundsätzlich gilt aber in einem öffentlichen Forum ... "der Forenbetreiber ist erst dann für Folgen haftbar zu machen, wenn er nach Kenntnisnahme eines zu beanstandenden Beitrags diesen duldet."

:bye:
Detlef

Marcus.S
07.10.2014, 20:19
Danke Detlef,

genau richtig so.

@all: die Schwierigkeit dabei ist die schwammige Formulierung "nach Kenntnisnahme". Da gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen und Urteile zu. Seit einigen Jahren zeichnet sich aber immer mehr der Trend ab, dass von Seitenbetreibern erwartet wird, jeden Beitrag "zur Kenntnis zu nehmen". Früher hat es gereicht, wenn der Betreiber den Beitrag nicht gelesen hatte und auch nicht auf die Brisanz hingewiesen wurde. Er musste sogar erst nach einem Hinweis entfernt werden.

Mit der "neueren" Praxis wird die Beweislast umgekehrt (nicht mehr der Geschädigte muss beweisen, dass der Seitenbetreiber den Text bewusst nicht entfernt hat). Unschuldsvermutung? My Ass!

Eigenverantwortung der Nutzer? Per Gesetz und Rechtsprechung nicht vorhanden. Mal schauen, wann in DE Klagen stattgegeben wird weil die Leute einfach zu hohl sind, ihre Hamster nicht in der Mikrowelle zu trocknen.

Und bevor ich mich noch weiter aufrege geh ich mir lieber nen Kaffee holen :D

lg
Marcus

oollii
07.10.2014, 20:56
okay, d.h. also daß jeder hinweis auf sicherheitsregeln usw dem user einfach nur mehr verantwortung abnimmt, und dadurch der betreiber mehr in die haftung fällt als hätte er einfach nix gesagt?

hm. ok. gut zu wissen, aber hätte ich mir in unschuldsvermutungs-deutschland auch selbst denken können :D

also: alles zurück, mein vorschlag in ablage p. und danke für den hinweis auf die norm, snt!

SNT
08.10.2014, 15:50
Hallo Leute,

für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen gilt folgende Vorschrift (siehe Anhang).

- Hinweis der Moderation: Anhang aufgrund Bedenken bzgl. Urheberrecht entfernt.

Da die Schüler als Nichtfachleuchte bzw. Laien gelten, würde ich annehmen, dass DIY-Elektrobastler ohne Fachkentnisse mit dieser Vorschrift schon mal einen Anhaltspunkt bekommen, was berührgefählich ist und was nicht.

Möglicherweise ist das Basteln in einem zugelassenen Schulungslabor allerdings nur mit einer geschulten Aufsichtskraft sicher.

Hier auch ein interessanter Link : http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/spannung-3-was-duerfen-elektrotechnische-laien_idesk_PI957_HI2050887.html