Der stärkste echte Vorteil des Vereins ist die Unabhängigkeit von einer einzelnen Person oder einem kommerziellen Eigentümer:
- Domain, Verträge, Guthaben und Infrastruktur gehören einer fortbestehenden juristischen Person.
- Mitglieder können Vorstand und Satzung ändern.
- Der Zweck kann nicht durch einen einzelnen Eigentümer beliebig verändert werden.
- Beim Ausscheiden einer Person besteht der Rechtsträger weiter.
- Grundsätzlich haftet zunächst der Verein für seine Verpflichtungen; ehrenamtliche Organmitglieder genießen bei einfacher Fahrlässigkeit einen gesetzlichen Haftungsschutz.
Veranstaltungen, Gemeinschaft und Außenwirkung
Gut finde ich die Auffassung (und das hat mich auch dazu motiviert, hier wieder zu schreiben), dass ein Verein mehr sein müsse als ein stiller Rechtsträger für einen Server. Also Workshops, niedrigschwellige Projekte, Social Media, öffentliche Sichtbarkeit und mehr Gestaltungsspielraum für diejenigen, die tatsächlich etwas organisieren.
Ein großer Teil der Debatte dreht sich nicht um die Rechtsform, sondern um die Kultur:
- Die eine Seite schätzt das hohe fachliche Niveau und sieht die Community selbst als weitgehend funktionierend.
- Die andere Seite empfindet das Forum als zu akademisch, konfliktbeladen oder freudlos und verweist auf andere Communities, in denen schneller gebaut, gezeigt und über YouTube neue Teilnehmer gewonnen werden.
- Ehemalige Vorstände berichten, dass Streitigkeiten und Moderation immer mehr Ressourcen verschlungen hätten, während Nachwuchsförderung und Öffentlichkeitsarbeit verloren gingen.
Der Verein leidet damit an einem klassischen Organisationsfehler: Der Vorstand wurde gleichzeitig Vereinsleitung, Forumseigentümer, Eskalationsstelle, Veranstalter, Personalbeschaffer und teilweise operative Moderation.
Nun müsste man den e.V (ist die Gemeinnützigkeit eigentlich offiziell eingetragen oder nur in der Satzung?) nicht zwangsläufig genauso weiterführen wie bisher. Ein e. V. benötigt:
- einen vertretungsberechtigten Vorstand;
- ordnungsgemäße Vorstandsbeschlüsse und Mitgliederversammlungen;
- Anmeldung von Vorstands- und Satzungsänderungen zum Vereinsregister;
- geordnete Buchführung beziehungsweise nachvollziehbare Einnahmen- und Ausgabenaufzeichnungen;
- Erfüllung von Steuererklärungs- und Meldepflichten;
- Überwachung der Zahlungsfähigkeit; bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Vorstand einen Insolvenzantrag stellen.
Die IGDH hat sich selbst deutlich mehr Struktur auferlegt, als das Gesetz zwingend verlangt:
- vier Vorstandsämter;
- fünfjährige Amtszeit;
- alleinige Außenvertretung durch den ersten Vorsitzenden;
- jährliche Mitgliederversammlung im ersten Quartal;
- 30 Tage Einladungsfrist;
- Protokollpflichten;
- jährliche Prüfung durch zwei Kassenprüfer;
- ehrenamtlicher Vorstand;
- Zweidrittelmehrheit für Satzungsänderung und Auflösung;
- Vermögensanfall an den BUND bei Auflösung oder entsprechendem Zweckwegfall.
Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Domain, Forum, Datenbank, Geräte oder sonstige Vermögenswerte können bei einer Auflösung nicht ohne Weiteres kostenlos an eine Privatperson oder eine kommerzielle Firma verschenkt werden. Ein Übergang auf einen anderen Träger müsste steuer-, datenschutz-, urheber- und vermögensrechtlich sauber strukturiert werden.
Sofern die IGDH aktuell steuerbegünstigt ist, muss nicht nur die Satzung gemeinnützig formuliert sein. Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss fortlaufend den steuerbegünstigten Zwecken entsprechen. Einnahmen und Ausgaben müssen dies nachweisen; Mittel dürfen nicht beliebig an Mitglieder verteilt oder zweckfremd verwendet werden. Zuwendungsbestätigungen dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgestellt werden.
Ein Verein, der faktisch nur einen privaten Freizeit-Chat betreibt, könnte hier Erklärungsprobleme bekommen. Ein öffentlich zugängliches Facharchiv, Wissensvermittlung, Workshops, Jugendprojekte, Verbraucherinformation und technische Bildungsangebote passen dagegen sehr gut zu den veröffentlichten Satzungszwecken.
Pflichten aus dem Forenbetrieb – unabhängig von der Rechtsform
Die belastendsten Pflichten entstehen nicht durch „e. V.“, sondern durch den Betrieb einer Nutzerplattform. Jeder Betreiber – Verein, Privatperson oder Firma – muss unter anderem:
- ein elektronisches Melde- und Abhilfeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen;
- nach tatsächlicher Kenntnis rechtswidrige Inhalte zügig prüfen und gegebenenfalls entfernen;
- Moderationsentscheidungen nach den DSA-Vorgaben begründen;
- Anbieter- und Kontaktinformationen bereitstellen;
- Datenschutz, Benutzerkonten, Zugriffsrechte, Backups und technische Sicherheit organisieren.
Ein geschlossenes Forum senkt möglicherweise Spam, öffentliche Eskalationen und Moderationsaufwand. Es beseitigt Betreiber-, Datenschutz- und Moderationspflichten aber nicht.
Welche Optionen gibt es?
Option A: Bestehenden e. V. retten und strukturell umbauen
Das ist nach meiner Bewertung die beste Lösung, sofern mindestens zwei oder drei Menschen bereit sind, echte Organverantwortung zu übernehmen.
Notwendig wäre nicht einfach die Neubesetzung der bisherigen Konstruktion, sondern eine Satzungs- und Betriebsreform:
- zwei oder drei statt vier Vorstandsmitglieder;
- Vertretung durch zwei Vorstände gemeinsam statt alleiniger Verantwortung des ersten Vorsitzenden;
- kürzere Amtszeiten, beispielsweise drei Jahre;
- klare Trennung von Vorstand, Technik, Moderation und Veranstaltungen;
- bezahlter externer Administrator;
- Moderation durch ein eigenständiges Team;
- Referenten für Workshops, Medien, Jugend, Partner und Contests;
- belastbare Vereins-, Veranstalter-, Cyber- und Vermögensschadenversicherung;
- öffentliches Archiv, aber gegebenenfalls Registrierung oder Mitgliedschaft als Voraussetzung zum Schreiben.
Die bestehende Satzung erlaubt bereits die Berufung von Referenten. Viele operative Aufgaben könnten also jetzt schon außerhalb des Vorstands erledigt werden.
Option B: Minimaler Trägerverein
Der Verein beschränkt sich weitgehend auf:
- Eigentum an Domain und Datenbank;
- Verträge mit Hoster und Administrator;
- Finanzen und rechtliche Betreiberrolle;
- ein kleines Moderationsteam;
- Erhalt des öffentlichen Wissensarchivs.
Das entspricht Chlangs Vorschlag. Es wäre organisatorisch schlank, löst aber das Nachwuchs- und Attraktivitätsproblem nicht. Außerdem müsste die tatsächliche Tätigkeit weiterhin plausibel als Wissensvermittlung und Erfüllung der Satzungszwecke dokumentiert werden.
Option C: Aktiver Bildungs- und Makerverein
Das wäre die strategisch stärkste Nutzung des e. V. Der veröffentlichte Vereinszweck erlaubt ausdrücklich:
- Seminare, Workshops und Vorführungen;
- Unterstützung regionaler Gruppen und Einzelprojekte;
- Bereitstellung von Fachwissen, Geräten und Material;
- Kooperationen mit Fachpresse, Herstellern, Vertrieben und Messen;
- Kinder- und Jugendprojekte;
- Verbraucherberatung;
- Information über Lärm und Hörgesundheit;
- öffentliche Wissensvermittlung über das Internet.
Darauf ließen sich beispielsweise ein Messgerätepool, Wanderworkshops, Baukurse für Jugendliche, offene Projektdokumentationen, Messeauftritte, YouTube-Kooperationen, regionale Hifi-Gruppen, Mitgliederkonditionen und ein öffentliches Lautsprecherarchiv aufbauen. Vieles davon steht bereits seit Jahren in der Satzung, ist aber nach den Schilderungen nur teilweise oder zeitweise ausgeschöpft worden.
Option D: Betrieb durch eine Privatperson
Das ist technisch und rechtlich möglich und zunächst am schnellsten. Der Preis wäre:
- persönliche Abhängigkeit;
- Nachfolgeproblem bei Krankheit, Tod oder Interessenverlust;
- Konzentration von Domain, Daten und Entscheidungsgewalt;
- persönliche Vertrags- und gegebenenfalls Haftungsrisiken;
- keine demokratische Kontrolle.
Genau diese Abhängigkeit wollte der Verein ursprünglich vermeiden.
Option E: Betrieb durch UG/GmbH oder gUG/gGmbH
Eine Gesellschaft könnte den technischen Betrieb professionalisieren, Administratoren bezahlen, Werbung oder Mitgliedsgebühren einnehmen und klare Managemententscheidungen treffen.
Eine gemeinnützige UG/GmbH könnte ebenfalls steuerbegünstigt sein; Gemeinnützigkeit ist kein Exklusivrecht des e. V. Sie wäre aber nicht mitgliedergeführt, verursachte höhere Gründungs-, Buchhaltungs- und Veröffentlichungskosten und wäre stärker von Geschäftsführung beziehungsweise Gesellschaftern abhängig.
Als Geschäftsführer einer UG weiß ich, dass sich das auch nicht einfach so selbst macht.
Option F: Übernahme durch eine bestehende Organisation
Denkbar wären eine andere gemeinnützige Organisation, ein bestehender Technikverein, eine Fachpublikation oder ein Unternehmen aus dem DIY-Audio-Bereich.
Vorteil: Infrastruktur und Verantwortliche wären bereits vorhanden.
Nachteil: Das Forum würde von deren Interessen, Finanzierung und Fortbestand abhängig. Außerdem wäre der Übergang der Datenbank und des Vereinsvermögens gesondert zu prüfen.
Option G: Geordneter Archivbetrieb
Falls niemand Betreiber eines aktiven Forums werden will:
- Forum auf „nur lesen“ setzen;
- Neuanmeldungen und neue Beiträge schließen;
- Datenbank und Anhänge sichern;
- statische, durchsuchbare Archivversion erzeugen;
- klare Rechte- und Datenschutzprüfung;
- gegebenenfalls Übergabe an einen geeigneten gemeinnützigen Träger.
Das wäre deutlich besser als eine abrupte Abschaltung, erhält aber weder Community noch neue Inhalte.
Was kann ein e. V., was man ohne e. V. nicht oder nicht gleich gut kann?
Der wesentliche Mehrwert ist nicht „Versicherung“ oder „Steuerfreiheit“, sondern die Kombination aus:
- mitgliedergetragener juristischer Person;
- öffentlichem Vereinsregister;
- demokratisch wechselbarer Leitung;
- dauerhaft gebundenem Satzungszweck;
- Vermögen und Verträgen unabhängig von einzelnen Personen;
- Fortbestand bei Wechsel der handelnden Personen;
- institutioneller Legitimation gegenüber Partnern und Öffentlichkeit.
Eine Privatperson oder inhabergeführte Firma kann das Forum ebenfalls betreiben, aber nicht mit derselben mitgliederbasierten Eigentums- und Kontrollstruktur.
Nicht exklusiv, mit e. V. aber häufig leichter
Folgende Dinge kann prinzipiell auch eine Firma oder Einzelperson organisieren. Ein etablierter, gegebenenfalls gemeinnütziger e. V. schafft dafür aber häufig mehr Vertrauen und bessere praktische Voraussetzungen:
- Spenden und gegebenenfalls Zuwendungsbestätigungen;
- Förderanträge;
- Sponsoring- und Kooperationsverträge;
- Veranstalter- und Vereinshaftpflicht;
- Raummiete und öffentliche Veranstaltungen;
- Beschäftigung von Administratoren oder Dienstleistern;
- gemeinsames Eigentum an Messgeräten und Material;
- Jugend- und Bildungsprojekte;
- Kooperation mit Schulen, Hochschulen, Museen oder Volkshochschulen;
- Vertretung der Interessen des DIY-Audio-Bereichs gegenüber Presse, Industrie und Messen;
- Mitgliedervorteile und Rahmenvereinbarungen.
Keinen Verein benötigt man zwingend für:
- den technischen Betrieb eines Forums;
- YouTube, Social Media oder Podcasts;
- private Workshops;
- Teilnahmegebühren oder Abonnements;
- Sponsoring;
- Moderation;
- ein statisches Archiv;
- den Betrieb durch eine UG/GmbH oder Einzelperson.
Meine Empfehlung
Die IGDH sollte nicht einfach vier Nachfolger für das alte Modell suchen. Damit würde sie die Überlastungsarchitektur reproduzieren, die zum jetzigen Zustand geführt hat.
Sinnvoll wäre ein zweigleisiges Verfahren:
Fortführungsweg
Bis zu einer kurzfristig einzuberufenden, sauber angekündigten Mitgliederversammlung müssen offengelegt werden:
- tatsächliche Mitgliederzahl;
- jährliche Einnahmen und Kosten;
- Server-, Domain- und Dienstleisterverträge;
- aktueller Status der Gemeinnützigkeit;
- bestehender Versicherungsschutz;
- Eigentum und Zugangsdaten;
- technische Aufgaben und geschätzter Aufwand;
- aktuelle Admin- und Moderatorenzusagen;
- offene rechtliche oder finanzielle Risiken.
Danach sollte über eine verschlankte Satzung, einen kleinen §-26-Vorstand und klar delegierte beziehungsweise bezahlte operative Funktionen entschieden werden.
Rückfallweg
Parallel muss ein sauberer Plan für einen anderen Träger oder zumindest ein dauerhaftes Archiv vorbereitet werden. Wegen der Vermögensbindung an den BUND, der Nutzerdaten und der Rechte an Beiträgen und Anhängen darf dieser Übergang nicht erst nach einem Rücktritt des letzten handlungsfähigen Vorstands improvisiert werden.
Mein Fazit: Der bestehende e. V. hat erhebliches, bisher nur teilweise ausgeschöpftes Potenzial. Aber nur dann, wenn der Vorstand künftig als schlankes Governance- und Trägerorgan arbeitet – nicht als unbezahlte Kombination aus Geschäftsführer, Techniker, Moderator, Veranstalter, Steuerabteilung und Konflikttherapeut. Findet sich dafür kein kleines, verbindliches Leitungsteam, ist ein professionell betriebener anderer Rechtsträger realistischer als die Fortsetzung der bisherigen Konstruktion.